AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Mel´s
1. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für Mel´s erteilte Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB, sind alle von Mel´s hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
2. Urheberrecht
Mel´s steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von Mel´s hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung.
- Überträgt Mel´s Nutzungsrechte an ihren Werken, ist, sofern nicht Ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur ds einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
- Die Nutzungsrechte zur privaten Weitergabe an Familie oder Freunde, sowie zur privaten Veröffentlichung im Internet gehen nach dem Kauf der jeweiligen Datei/-en über – sind aber an den Namen Mel´s gebunden – im Internet dürfen somit nur die dafür mit gelieferten Dateien mit Logo verwendet werden. Denn bei der Verwendung der Lichtbilder kann Mel´s, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Mel´s zum Schadensersatz in Höhe von 200% des gesamten Kaufpreises des Auftrags.
- Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
- Die von Mel´s gefertigten Bilder, dürfen nicht verändert werden in Farbe, Bildausschnitt oder ähnlichen.
Mel´s gibt keine unbearbeiteten Bilder weiter.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet, da Kleinstunternehmen.
- Mel´s setzt eine Anzahlung bei Aufträgen über 500€ je nach Vereinbarung voraus. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht erbracht, wird der bereits eventuell eingetragene Termin neu vergeben. Die vereinbarte Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis des Auftrages verrechnet und nicht in Bar ausgezahlt.
- Sollte es zu Absage eines bereits gebuchten Termine von Seiten des Auftraggebers kommen, gelten folgende Regelungen:
bei Studio- sowie Outdoorshootings wie Newborn, Baby, Familie, Kinder, Porträt, etc. unter Absage von Krankheit, Unfall, Todesfall oder ähnlichem mit ärztlichem Attest bzw. anderem Nachweis 0 Euro Ausfallgebühr.
Bei Events wie Hochzeit, Taufe, Schulanfang, ect. bei Absage ohne der vorangegangenen Gründe (mit Attest) 6 Wochen vor Termin: 25% des gebuchten Preises, 4 Wochen vor Termin: 50% des gebuchten Preises und 2 Wochen vor Termin: 70% des gebuchten Preises.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Mel´s bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Mel´s.
- Hat der Auftraggeber im Vorfeld an Mel´s keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Mel´s hat einen eigenen Bild Stil, die der Auftraggeber mit Buchung eines Auftrages bei Mel´s kennt und akzeptiert. Hierzu zählen auch Bilder/Bildbearbeitungen mit Tiefenunschärfe, Bokeh sowie Masken mit leichtem Rauschen, Körnung und Farbveränderungen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Mel´s nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Mel´s– wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Beanstandung offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei Mel´s geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist, gilt der Eingang bei Mel´s.
- Kein Mangel ist es, wenn auf Grund von schlechten Lichtverhältnissen in Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten (z.B. bei Hochzeiten, Trauungen, Taufen, … in Kirchen, Räumen mit wenig Licht, an Tagen mit extrem bewölktem Himmel bzw. an dunklen Orten,…) die Mel´s nicht zu verschulden hat, ein Bildrauschen in jeglicher Form auftritt.
- Mel´s verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Versendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Mel´s übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, falls gegeben, Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Mel´s berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Da künftige Auftraggeber sich auch von der Qualität der Arbeiten von Mel´s überzeugen wollen, schließen daher alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte auf Homepage, soziale Netzwerke, Werbung, Ausstellungen, etc.. ein. Alle Veröffentlichungen werden anonym gemacht, wenn dies gegenüber Mel´s ausdrücklich gewünscht wird. Der Auftraggeber ist somit mit jeglicher Verwendung und Veröffentlichung einverstanden, wenn er Mel´s beauftragt. Ist er dies nicht, so muss dies Mel´s vor Beauftragung mitgeteilt werden, denn dies würde den Preis anheben, da daraus der Werbezwecks für Mel´s entfällt und ein Rabatt für die Veröffentlichung im Preis schon enthalten ist.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Mel´s nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Mel´s, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeit Honorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Mel´s kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Mel´s auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Mel´s bestätigt worden sind. Mel´s haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Mel´s verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Mel´s auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
9. Sonstiges
- 30km Anfahrtskosten sind ab Mel´s inklusive, jeder weitere Kilometer wird mit 0,40cent je km berechnet.
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